Die Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung ist neben der Geschäftsführung das zweite notwendige Organ einer jeden GmbH/ Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Die Gesellschafterversammlung der GmbH ist das oberste Willensorgan der Gesellschaft und ihr stehen Weisungsrechte gegenüber dem Geschäftsführer zu. Die Gesellschafterversammlung ist für die in § 46 GmbH Gesetz aufgezählten Belange zuständig. Dabei sind die Bestimmungen des § 46 GmbH Gesetz zum [...]

